ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Veranstaltungen des Verein Notschrei-Loipe e.V. und für das Online-Buchungssystem auf www.nordic-schule-notschrei.de.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.)
1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Für alle Buchungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verein Notschrei-Loipe e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt).
1.2 Vertragspartner ist der Verein Notschrei-Loipe e.V.. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1.3 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Für Buchungen von Verleihmaterial treten wir lediglich als Vermittler auf. Für den Verleih gelten die Bedingungen der Sportwelt Egon Hirt.
2. ANMELDUNG
2.1 Mit Ihrer Buchung, die Sie über unser Online-Buchungssystem, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vornehmen können, bieten Sie uns verbindlich den Vertragsschluss an.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden.
2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder ist verpflichtet, die von ihm angemeldeten Teilnehmer über die für die gebuchte Leistung geltenden Vertragsbedingungen und Teilnahmevoraussetzungen zu informieren.
3. ZAHLUNG
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise und Zahlungsmodalitäten.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
4. LEISTUNGSUMFANG
4.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus unseren, zum Zeitpunkt der Buchung geltenden, Leistungsbeschreibungen.
4.2 Der Veranstalter führt die jeweiligen Veranstaltungen in eigener Verantwortung durch und stellt die hierfür erforderlichen Trainingsstätten sowie das erforderliche Kurs- und Betreuungspersonal. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt stets in eigener Verantwortung des Teilnehmers.
4.3 Für die vom Veranstalter angebotenen Escape-Wanderungen gelten hinsichtlich der Durchführung besondere Bedingungen. Diese sind in § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
4.4 Für die Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden besonderen Gegebenheiten (insbesondere Schneelage und Wetter) am Veranstaltungsort zu berücksichtigen.
5. ÄNDERUNG DES LEISTUNGSUMFANG
5.1 Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss aus triftigem Grund notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind zulässig, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, die Gesamtheit der Leistung nicht beeinträchtigen und auch im Übrigen gesetzliche Erfordernisse nicht entgegenstehen. Insbesondere können unvorhergesehene Witterungsverhältnisse im Einzelfall eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich machen.
5.2 Der Veranstalter kann im Einzelfall für nicht oder nicht vollständig erbrachte Leistungen Gutscheine ausstellen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN – WER KANN TEILNEHMEN?
6.1 Jeder Teilnehmer muss sich der körperlichen Anforderungen bewusst sein, die mit der Ausübung der jeweiligen Aktivität verbunden sind. Der Teilnehmer bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen und keine Beeinträchtigungen vorliegen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.
6.2 Über gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme relevant sein können, ist der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Treten während der Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden oder sonstige Probleme auf, ist das Kurs- bzw. Betreuungspersonal unverzüglich zu informieren.
6.3 Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt. Gleiches gilt für Medikamente, soweit diese die sichere Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen können.
6.4 Das Kurs- bzw. Betreuungspersonal des Veranstalters kann Personen, welche die allgemeinen oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, von der Teilnahme oder der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund fehlender Vorkenntnisse oder Fähigkeiten eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung für den Teilnehmer selbst oder die übrigen Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann.
6.5 Minderjährige Teilnehmer werden während der Veranstaltung durch das Kurs- bzw. Betreuungspersonal des Veranstalters betreut. Der Veranstalter kann verlangen, dass ein Personensorgeberechtigter oder eine andere verantwortliche volljährige Person für die Dauer der Veranstaltung erreichbar ist und sich in einer Entfernung zum Veranstaltungsort aufhält, die eine kurzfristige Rückkehr ermöglicht.
7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZTEILNEHMER
7.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform gegenüber dem Veranstalter zu erklären und wird mit dessen Zugang wirksam. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Bedingungen:
- Bei Vertragsrücktritt mindestens 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden rückerstattet.
- Bei Vertragsrücktritt 10 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Veranstaltungsgebühr fällig. Es wird ein Gutschein über den vollen Betrag ausgestellt, der für einen anderen verfügbaren Veranstaltungstermin eingelöst werden kann. Alternativ kann die gebuchte Veranstaltung nach Absprache auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden.
- Am Vortag der Veranstaltung, am Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden 100 % der Veranstaltungsgebühr fällig.
Der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens bleibt unberührt. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für die vom Veranstalter angebotenen Escape-Wanderungen gelten hinsichtlich des Rücktritts und der Umbuchung besondere Bedingungen. Diese sind in § 10.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
7.2 Sie können bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die für die gebuchte Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
7.3 Können Sie eine gebuchte Leistung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die vertragliche Vergütung erhalten.
7.4 Die Beurteilung der allgemeinen Wetterlage und der örtlichen Verhältnisse und damit die Entscheidung über die sachgemäße Durchführung der Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Sagen Sie aus solchen Gründen Ihre Teilnahme ab, obwohl die Veranstaltung durch den Veranstalter durchgeführt wird, gelten die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gemäß § 7.1.
7.5 Für Buchungen von Veranstaltungen, die an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die in diesem Abschnitt geregelten Rücktrittsbedingungen.
8. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER, MINDESTTEILNEHMERZAHL, HÖHERE GEWALT
8.1 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder zum Teil kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser die Durchführung der Veranstaltung oder von wesentlichen Teilen der Veranstaltung trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Teilnehmer gerechtfertigt ist. Einer vorherigen Ermahnung bedarf es nicht, wenn aufgrund der Schwere des Verhaltens eine Fortsetzung der Veranstaltung für den Veranstalter, das Kurs- bzw. Betreuungspersonal oder die übrigen Teilnehmer nicht zumutbar ist.
Gleiches gilt, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Teilnahme aufgrund der Fähigkeiten, des Verhaltens oder des Zustands des Teilnehmers nicht gewährleistet werden kann. Die Regelungen gemäß § 6 bleiben unberührt.
Kündigt der Veranstalter den Vertrag (ganz oder zum Teil) aus wichtigem Grund, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen und nicht in Anspruch genommener Leistungen.
8.2 Der Veranstalter kann bis 17:00 Uhr am Veranstaltungsvortag vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Leistungsbeschreibung auf die erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.
8.3 Wird die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung dennoch mit einer entsprechend angepassten Veranstaltungsdauer und/oder einem angepassten Veranstaltungspreis durchgeführt werden, sofern die Teilnehmer der Änderung zustimmen.
8.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich, erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei unzureichenden Schnee- oder Streckenverhältnissen, extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Anordnungen sowie bei Sperrung oder Nichtbenutzbarkeit der für die Veranstaltung erforderlichen Anlagen oder Trainingsstätten.
8.5 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls des vorgesehenen Kurs- bzw. Betreuungspersonals nicht möglich ist und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht.
8.6 Tritt der Veranstalter gemäß § 8.2, § 8.4 oder § 8.5 vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Dem Teilnehmer kann eine geeignete Alternativlösung angeboten werden. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung gemäß § 8.4 kann der Veranstalter eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen.
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Durchführung der Veranstaltung getätigt wurden, sind bei einem Rücktritt oder einer Kündigung aufgrund von Umständen gemäß § 8.4 ausgeschlossen.
9. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
9.1 Es besteht kein Versicherungsschutz über den Verein Notschrei-Loipe e.V. und die Nordic-Schule Notschrei. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers sowie von diesem mitgeführter oder genutzter Ausrüstung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt hiervon unberührt.
9.2 Soweit vertragliche Leistungen von anderen Leistungsträgern erbracht werden, haftet der Veranstalter für eigenes Verschulden bei deren Auswahl und, soweit eine entsprechende Verpflichtung besteht, deren Überwachung.
10. NOTSCHREI-ESCAPE
10.1 Für die vom Veranstalter angebotenen Escape-Wanderungen gelten die in § 6 geregelten Teilnahmevoraussetzungen. Die Durchführung der Escape-Wanderung erfolgt selbstständig durch die Teilnehmer und ohne dauerhafte Begleitung oder Beaufsichtigung durch Personal des Veranstalters. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person an der Escape-Wanderung teilnehmen. Die Regelung des § 6.5 findet auf Escape-Wanderungen keine Anwendung.
10.2 Die zur Durchführung der Escape-Wanderung bereitgestellten Anleitungen, Utensilien und sonstigen Materialien werden den Teilnehmern ausschließlich leihweise für die Dauer der Veranstaltung überlassen. Der Teilnehmer haftet für Schäden an den bereitgestellten Materialien, die durch eine unsachgemäße Handhabung seinerseits verursacht wurden. Sämtliche bereitgestellten Materialien sind nach Beendigung der Veranstaltung vollständig beim Veranstalter zurückzugeben. Für verlorene oder vom Teilnehmer zu vertretende beschädigte Gegenstände kann der entstandene Schaden in Rechnung gestellt werden.
10.3 Die Beschreibung des Erlebnisses erfolgt bestmöglich, stellt jedoch nur Anhaltspunkte und keine zugesicherte Eigenschaft dar. Es kann in der Praxis zu Abweichungen von der Beschreibung sowie von verwendeten Fotos oder Abbildungen kommen, soweit hierdurch der Charakter und der wesentliche Inhalt des Erlebnisses nicht beeinträchtigt werden. Die angegebene Dauer der Escape-Wanderung stellt einen Richtwert dar und kann insbesondere abhängig von der Gehgeschwindigkeit und der für die Lösung der Aufgaben benötigten Zeit variieren:
10.4 Es wird klargestellt, dass die Teilnehmer das Erlebnis auf eigene Gefahr durchführen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln sowie die örtlichen Gegebenheiten, Wege- und Witterungsverhältnisse zu beachten und ihr Verhalten entsprechend anzupassen.
Für Schäden, die durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß § 9.
10.5 Abweichend von § 7.1 gelten für Escape-Wanderungen folgende Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen:
- Bei Rücktritt oder Umbuchung mindestens 5 Tage vor dem gebuchten Termin ist der Rücktritt bzw. die Umbuchung kostenfrei.
- Bei Rücktritt oder Umbuchung 4 bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin werden 50 % des Veranstaltungspreises fällig.
- Am Vortag des gebuchten Termins, am Veranstaltungstag sowie bei Nichterscheinen werden 100 % des Veranstaltungspreises fällig.
Der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens bleibt unberührt. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
11. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSOBLIEGENHEITEN
11.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und dazu beizutragen, mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Erkennt ein Teilnehmer Umstände, durch die die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet werden kann, ist dies unverzüglich dem Kurs- bzw. Betreuungspersonal des Veranstalters mitzuteilen.
11.2 Werden Veranstaltungen auf Anlagen oder Sportstätten durchgeführt, ist die jeweilige Benutzungsordnung des Betreibers zu beachten. Den Anordnungen des Veranstalters, des Kurs- bzw. Betreuungspersonals sowie des zuständigen Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
11.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen der während der Veranstaltung auftretende Mängel unverzüglich dem Kurs- bzw. Betreuungspersonal des Veranstalters mitzuteilen, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft die Anzeige eines Mangels, obwohl eine Abhilfe möglich gewesen wäre, können hieraus resultierende Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt sein.
11.4 Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung vertraglicher Leistungen oder des Verhaltens des Kurs- bzw. Betreuungspersonals sind dem Veranstalter möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine sachgerechte Prüfung und Klärung des Sachverhalts ermöglicht werden.
12. VERANSTALTER, DATENSCHUTZ
12.1 Veranstalter ist:
Verein Notschrei-Loipe e.V.
- Abteilung Nordic-Schule Notschrei -
Notschrei-Passhöhe 6
79674 Todtnau
12.2 Die personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
12.3 Die Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Kunden im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Dies umfasst insbesondere Buchungsbestätigungen sowie Informationen über Änderungen oder Absagen der gebuchten Veranstaltung. Soweit erforderlich, kann die Kommunikation zusätzlich per SMS oder telefonisch erfolgen.
13. VERANSTALTUNGSFOTOS UND -VIDEOS
13.1 Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters angefertigt werden. Teilnehmer, die nicht auf entsprechenden Aufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, dies dem Kurs- bzw. Betreuungspersonal vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.2 Es gilt deutsches Recht, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
14.3 Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Stand: 08.10.2026