Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Veranstaltungen des Vereins Notschrei-Loipe e.V. (Abt. Nordic-Schule Notschrei) und für das Online-Buchungssystem auf www.nordic-schule-notschrei.de.  

 

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Für alle Buchungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verein Notschrei-Loipe e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Anmelders oder Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2 Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Geschäftsbedingungen.

1.3 Biathlon-Events, die vom Verein Notschrei-Loipe e.V. durchgeführt werden, zählen zu Veranstaltungen des Verein Nordic-Arena-Notschrei e.V..

 

2. ANMELDUNG

2.1 Mit Ihrer Buchung, die Sie schriftlich, mündlich, telefonisch, per Homepage oder per E-Mail vornehmen können, bieten Sie uns verbindlich den Vertragsschluss an.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden.

2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eigene und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

3. ZAHLUNG

3.1 Es gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Preise und Zahlungsmodalitäten.

3.2 Nach Erhalt der Rechnung ist die volle Vergütung innerhalb von 14 Tagen fällig.

3.3 Bei Events mit einem Rechnungsbetrag von über 3.000,- € wird in der Regel eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises erhoben und die Restzahlung nach Eventdurchführung mit Erhalt der Schlussrechnung fällig.

 

4. LEISTUNGSUMFANG

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Leistungsbeschreibungen, die Sie unserem aktuellen Programmangebot entnehmen können. Rückfragen zum Programmablauf sind ausdrücklich erwünscht.

4.2 Der Veranstalter führt in eigener Verantwortung die jeweiligen Veranstaltungen durch und stellt die hierfür erforderlichen Trainingsstätten sowie das Aufsichtspersonal. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt stets in eigener Verantwortung des Teilnehmers.

4.3 Für die Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und besondere Begebenheiten (insbesondere Schneelage, Wetter) am Veranstaltungsort zu berücksichtigen.

 

5. ÄNDERUNG VON PREIS UND LEISTUNGSUMFANG

5.1 Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Auftrages, die nach Vertragsschluss aus triftigem Grund notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind zulässig, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, die Gesamtheit der Leistung nicht beeinträchtigen und auch im Übrigen gesetzliche Erfordernisse nicht entgegenstehen. Insbesondere können unvorhergesehene Witterungsverhältnisse im Einzelfall eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich machen.

5.2 Es liegt im Ermessen des Veranstalters, für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.

 

6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN – WER KANN TEILNEHMEN?

6.1 Jeder Teilnehmer muss sich der körperlichen Anforderungen bewusst sein, die mit der Ausübung der Sportart verbunden sind. Der Teilnehmer bestätigt, dass er physisch und psychisch gesund ist und unter keinen Beeinträchtigungen leidet, die von einer Teilnahme abraten oder diese ausschließen, insbesondere bei minderjährigen Teilnehmern.

6.2 Über gesundheitliche Probleme oder Krankheiten ist der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Treten während der Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden oder sonstige Probleme auf, muss das Aufsichtspersonal sofort informiert werden.

6.3 Die Teilnahme an den Veranstaltungen unter Einfluss von Alkohol, Drogen, sonstigen berauschenden Mitteln oder Medikamenten ist untersagt.

6.4 Das Aufsichtspersonal des Veranstalters kann Personen, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, jederzeit von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Teilnehmer vor Trainingsantritt nochmals schriftlich das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen versichert.

6.5 Die Teilnahme minderjähriger Personen kann davon abhängig gemacht werden, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine sonstige voll geschäftsfähige Person für die Dauer des Trainings die Aufsichtspflicht für den Minderjährigen übernimmt.

 

7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZTEILNEHMER

7.1 Sie können nach Vertragsschluss jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ihre Abmeldung wird mit dem Eingang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Im Falle Ihres Rücktritts werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:

  • Bei Vertragsrücktritt spätestens/mindestens 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keinerlei Gebühr für den Vertragsrücktritt erhoben.
  • Bei Rücktritt 10 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Kursgebühr fällig. Es wird Ihnen ein Gutschein über den vollen Kursbetrag zugesendet, den Sie an einem beliebigen anderen Datum einlösen können. Prinzipiell besteht in diesem Zeitraum jederzeit die Möglichkeit den Kurs zu verschieben.
  • Am Vortag der Veranstaltung und am Veranstaltungstag werden 100% der Kursgebühr fällig.

7.2 Soweit uns durch den Rücktritt oder den Nichtantritt (unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen) nachweislich ein höherer Schaden entsteht, behalten wir uns vor, diesen konkret zu berechnen.

7.3 Bis zum Buchungstermin können Sie einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

7.4 Werden einzelne Buchungsbestandteile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (etwa, weil die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind), nicht in Anspruch genommen, so bleibt unser Anspruch auf die vertragliche Vergütung erhalten.

 

8. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER, MINDESTTEILNEHMERZAHL, HÖHERE GEWALT

8.1 Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder zum Teil kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung oder von wesentlichen Teilen der Veranstaltung trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Teilnehmer gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls ein Teilnehmer den Anforderungen der Veranstaltung aufgrund von einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist oder der Teilnehmer gemäß Abschnitt 6.3 von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen ist. Kündigen wir den Vertrag (ganz oder zum Teil) aus wichtigem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.

8.2 Wir können bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 17:00 Uhr am Veranstaltungsvortag vom Vertrag zurücktreten, sofern in unserem Programm auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.

8.3 Trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstaltung bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.

8.4 Sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages gemacht hat.

8.5 Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltungen infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Unruhen, Epidemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u. ä.), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Vertrages noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Darüberhinausgehende wechselseitige Ansprüche wegen des Ausfalls oder der vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung sind ausgeschlossen.

 

9. HAFTUNG DES VERANSTALTERS

9.1 Es besteht kein Versicherungsschutz über den Verein Notschrei-Loipe e.V. und die Nordic-Schule Notschrei. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums sowie Ihrer Leihausrüstung. Für Unfälle vor oder während der Dienstleistung wird keine Haftung übernommen, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

9.2 Soweit vertragliche Leistungen von anderen Leistungsträgern erbracht werden, haften wir nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers.

 

10. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSOBLIEGENHEITEN

10.1 Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Erkennt ein Teilnehmer, dass ein anderer Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder bei einem anderen Teilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen, ist dies unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.

10.2 Werden Veranstaltungen in Hallen oder Sportstadien durchgeführt, ist die jeweilige Benutzungsordnung des Betreibers zu beachten. Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Personal des Veranstalters zur Kenntnis zu geben, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt er es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung vertraglicher Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

 

11. VERANSTALTER, DATENSCHUTZ

11.1 Veranstalter ist der

Verein Notschrei-Loipe e.V.

- Abteilung Nordic-Schule Notschrei -

Notschrei-Passhöhe 6

79674 Todtnau

 

11.2 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig gerne schriftlich oder per E-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter der vorgenannten Anschrift an uns.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12.2 Es gilt deutsches Recht, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

12.3 Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters, es sei denn, dass internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

 

13. VERANSTALTUNGSFOTOS

Mit der Anmeldung und mit dem Besuch einer Veranstaltung der Nordic-Schule Notschrei; wird der Nordic-Schule Notschrei die Erlaubnis erteilt, während des Besuchs Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.

 

14. Ergänzende Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen während der Corona-Pandemie

14.1 Die Teilnahme an Dienstleistungen der Nordic-Schule Notschrei ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Kein positiver Test auf das Coronavirus Sars-CoV-2 innerhalb der letzten 14 Tage
  • Keine Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Geschmacks- oder Geruchsverlust) in den letzten 14 Tagen
  • Kein Kontakt zu Personen mit einer nachgewiesenen Sars-CoV-2 Infektion innerhalb der letzten 14 Tage
  • Kein Aufenthalt in einem durch die deutsche Bundesregierung ausgerufenen „Risikogebiet“ innerhalb der letzten 14 Tage

14.2 Die Einhaltung der vor Ort geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. Die Mitarbeiter des Veranstalters können Personen, welche die Hygiene- und Abstandsregelungen nicht einhalten, jederzeit von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.

14.3 Alle Teilnehmer sind zur Selbstauskunft zum Gesundheitszustand, zum Aufenthalt in Risikogebieten und zum Kontakt mit COVID-19 Infizierten gegenüber dem Veranstalter verpflichtet.

14.4 Der Veranstalter hat die Freigabe zur Weitergabe persönlicher Daten an Dritte, sofern dies aufgrund der Pandemie notwendig ist (Die Daten werden spätestens vier Wochen nach Beendigung des Angebots vernichtet).

 

Stand. 07.09.2022